Hinweise zu Gefahrstoffen: Am besten mündlich und persönlich | Arbeitssicherheit | Haufen

2021-12-06 00:56:29 By : Mr. ben huang

Hinweise zu Gefahrstoffen sind besonders wichtig für Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen. Denn die Gefährdung durch chemische und biologische Gefahrstoffe und -gemische ist für die meisten Beschäftigten noch schwieriger einzuschätzen als beispielsweise Gefährdungen durch Fahrzeuge oder Produktionsmaschinen.

Mindestens 8.700 Gefahrstoffe sind in Deutschlands Unternehmen im Einsatz, und die Zahl steigt jährlich. Umso wichtiger ist es, dass jeder Mitarbeiter im Unternehmen alle Gefahrstoffe an seinem Arbeitsplatz kennt und sich zu schützen weiß.

Jeder Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen umgeht, muss schriftlich unterwiesen werden, wie mit diesen Stoffen umzugehen ist und welche Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen getroffen bzw. eingehalten werden müssen. Darüber hinaus müssen diese Informationen auch jedem Mitarbeiter mündlich übermittelt werden, damit sichergestellt ist, dass die schriftlichen Informationen verstanden werden. Die wesentliche Grundlage hierfür ist die Gefahrstoffunterweisung.

Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen sich Anweisungen zum Thema Gefahrstoffe in erster Linie an den entsprechenden Betriebsanweisungen orientieren, die Unternehmen für alle in ihrem Betrieb verwendeten Gefahrstoffe erstellen müssen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass er alle wichtigen Daten und Fakten aus den einschlägigen Informationsquellen erhebt, um Betriebsanweisungen für jeden verwendeten oder im Betrieb verwendeten Gefahrstoff zu erstellen. Zu diesen Quellen zählen Herstellerinformationen, Vorschriften zur Arbeitssicherheit von staatlichen oder Unfallversicherungsträgern sowie Gefahrstoff- und Biomaterialdatenbanken.

In der Betriebsanleitung muss der Arbeitgeber alle auftretenden Gefahren und die entsprechenden Schutzmaßnahmen erläutern:

Das bedeutet, dass an die Unterweisung besondere inhaltliche Anforderungen gestellt werden: Sie muss diese Informationen auch für die Schulungsteilnehmer aufbereiten und alle Arbeitsplätze im Unternehmen berücksichtigen, die mit chemischen oder biologischen Gefahrstoffen arbeiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die enge Verbindung zwischen Betriebsanleitung und Betriebsanleitung: Die Betriebsanleitung muss bei jeder relevanten Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Dementsprechend müssen unmittelbar nach diesen Änderungen Weisungen folgen, um die Mitarbeiter über diese Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

Werden in einem Betrieb Gefahrstoffe gelagert, hergestellt, verwendet, transportiert oder entsorgt, sind die Mitarbeiter jährlich zu unterweisen. Darüber hinaus sind Anweisungen vor Arbeitsbeginn oder nach Unfällen oder Beinaheunfällen zu erteilen.

Arbeitsplatz- und veranstaltungsbezogene Unterweisungen werden durchgeführt, wenn neue Verfahren, Arbeitsmittel oder Materialien eingeführt und gesetzliche Regelungen geändert werden. Jede Weisung ist zu dokumentieren und alle Mitarbeiter müssen ihre Teilnahme mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Der Arbeitgeber ist arbeitsschutzrechtlich verpflichtet, Schulungen durchzuführen. Er kann (und tut dies in der Regel, insbesondere bei der Unterweisung von Gefahrstoffen) diese Verpflichtung schriftlich auf andere Sachkundige übertragen.

Die Gefahrstoffunterweisung muss mündlich erfolgen, dh im Rahmen einer Frontal- oder Face-to-Face-Unterweisung. Elektronische Unterweisung durch E-Learning-Module oder nur schriftliche Informationen für Mitarbeiter reichen bei der Unterweisung zu Gefahrstoffen nicht aus!

Zunächst wird definiert, welche Stoffe und Gemische zu den Gefahrstoffen gehören und wie diese in die Gefahrstoffklassen eingeteilt werden. Alle Gefahren für den Körper, die durch die Verwendung von Gefahrstoffen entstehen, werden erläutert.

Je nach Tätigkeit und individueller Gefährdung der Mitarbeiter werden auch die Unfallverhütungsregeln und der richtige Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung erläutert. Dazu empfiehlt es sich, mit praktischen Beispielen zu arbeiten. Anhand dokumentierter Laborunfälle lassen sich beispielsweise Fehler der Vergangenheit analysieren, aufarbeiten und daraus die notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten. Außerdem werden die Mitarbeiter in wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeführt und gezeigt, wie diese durchgeführt werden.

Ausbilder müssen bei einer Wirksamkeitsprüfung sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Gefahren erkannt haben, alle Schutzmaßnahmen richtig verstanden haben und diese richtig anwenden können. Dies geschieht durch eine mündliche Befragung, einen schriftlichen Test oder durch die Kontrolle während der Durchführung der Tätigkeit.

Zusammenfassend sollte sich der Aufbau der Unterweisung auf folgende Inhalte konzentrieren:

Im Haufe Arbeitsschutz Office Professional finden Sie vorgefertigte Anleitungsfolien für den Gefahrstoffunterricht. So können Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen werden.

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Den Einkaufs- und Beschaffungsverantwortlichen kommt eine wichtige Rolle bei der Arbeitssicherheit zu, die sich aus der Forderung nach sicheren und gesunden Arbeitsplätzen ergibt. Einkäufer benötigen Informationen über Art und Menge der benötigten Arbeitsmittel – und auch über mögliche Ersatzstoffe. Weiter

Müssen potenziell gefährliche Arbeiten ausgeführt werden, muss jeder Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft Schutzmaßnahmen treffen. Im Umgang mit Gefahrstoffen und allgemein im Arbeitsschutz erfolgt dies in der Regel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und/oder den Betriebsarzt. Weiter

Zum Schutz der Beschäftigten dürfen an Arbeitsplätzen nur solche Mengen an Gefahrstoffen bereitgehalten werden, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Die Mengenbegrenzung soll unter anderem die Gefahr des unbeabsichtigten Umkippens und Auslaufens oder Ausgasens aus undichten Behältern verringern. Es dient auch dem Umweltschutz. Weiter

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Unterweisung „Gefährliche Stoffe“ Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter sind anhand der Betriebsanleitung mündlich über auftretende Gefahren und die entsprechenden Schutzmaßnahmen unterwiesen worden. Gegenstand der Unterweisung waren Informationen über ...